Bei den deutschen Auslandsvertretungen können für die Einreise nach Deutschland erforderliche Visa wieder zu allen Reisezwecken beantragt werden. Aufgrund der hohen Nachfrage kann es bei der Erteilung von Visa unter Umständen zu Verzögerungen kommen.
Honduranische Staatsangehörige benötigen für einen kurzfristigen Aufenthalt im Schengen-Raum kein Einreisevisum und können sich bis zu 90 Tage in einem Bezugszeitraum der letzten 180 Tage visumfrei darin aufhalten. Bei der Einreise ist der entsprechende Impfnachweis zusammen mit den folgenden Unterlagen vorzulegen:
- Gültiger Reisepass mit ausreichender Gültigkeit (mindestens 3 Monate bei Ausreise)
- Hin- und Rückflugticket mit Aufenthalt von höchstens 90 Tagen im Schengen-Raum
- Bei privater Unterbringung bei Familienangehörigen oder Freunden in den besuchten Ländern benötigen Sie ein Einladungsschreiben Ihrer Verwandten/Freunde. Das Einladungsschreiben für Deutschland ist ein formloses Einladungsschreiben mit Unterschrift Ihrer Verwandten/Freunde. Enthalten sollte es die Adresse, die Verwandtschaftsbeziehung und die Dauer des Aufenthaltes. Es kann bei der Grenzkontrolle eingescannt und ausgedruckt vorgelegt werden (kein Original erforderlich, keine Unterschriftsbeglaubigung und auch keine Apostille!).
- Bei Hotelunterbringung: Nachweis der Zimmerreservierung.
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Aufenthalt. Diese sind, je nach Land und Unterbringung – Hotel oder privat -, zwischen 40 und 100 Euro pro Tag zu veranschlagen.
- Wir empfehlen den Abschluss einer Krankenversicherung zur Abdeckung der Kosten bei Unfall oder Erkrankung in Höhe von 30.000 Euro.
Es wird dringend empfohlen, vor jedem Reiseantritt die Website des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (Homepage-Artikel „Coronavirus: Fragen und Antworten“, dort unter „Reisebeschränkungen/Grenzkontrollen“) zu besuchen, um aktuelle Informationen darüber zu erhalten, ob mit einer Gestattung der Einreise gerechnet werden kann: .
Die Entscheidung über die Einreise nach Deutschland wird durch die zuständige Bundespolizei erst bei der Ankunft an einem deutschen Flughafen oder einer deutschen Grenze getroffen. Die deutschen Auslandsvertretungen können in dieser Hinsicht keine Verantwortung übernehmen. Achten Sie daher darauf, bei jeder Einreise nach Deutschland Belege über den Zweck Ihrer Reise mitzuführen und ggf. bei der Grenzkontrolle vorzulegen.
Bitte informieren Sie sich vor einer möglichen Einreise in andere Mitgliedstaaten der EU, nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz bei den dort zuständigen Behörden über die geltenden Einreisebeschränkungen dieser Staaten. Es ist möglich, dass zwar Deutschland Ihre Einreise gestattet, nicht aber diese anderen Staaten (möglicherweise nicht einmal zu Zwecken der Durchreise nach Deutschland).