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Rente

Foto eines älteren Ehepaares beim Spaziergang

Älteres Ehepaar beim Spaziergang, © colourbox.com

01.12.2017 - Artikel

Die Deutsche Botschaft Tegucigalpa ist nicht dazu befugt, Sie in Rentenangelegenheiten zu beraten.

Allgemeine Informationen zur Rente im Ausland finden Sie (auch auf Spanisch) unter

www.deutsche-rentenversicherung.de

Abgabe der jährlichen Lebensbescheinigung

Damit Sie auch im Ausland Ihre gesetzliche Rente weiter beziehen können, wird Ihnen automatisch einmal im Jahr ein Formblatt, die sog. „Lebensbescheinigung“, von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger übersandt. Ein Weiterbezug Ihrer Rente ist nur möglich, sofern Sie die beglaubigte Lebensbescheinigung fristgerecht bei Ihrem Rentenversicherungsträger vorlegen.

Wann werden die Lebensbescheinigungen versandt?

Lebensbescheinigungen werden i.d.R. bis zum Sommer eines jeden Jahres versandt (abhängig von der jeweiligen Rentenversicherung). Sollten Sie bis August kein Anschreiben mit dem Formular „Lebensbescheinigung“ erhalten haben, so können Ersatz-Vordrucke über die Homepage des Renten Service in verschiedenen Sprachen heruntergeladen werden.

Wer kann die Unterschrift auf der Lebensbescheinigung bestätigen?

Sie können die amtliche Bestätigung (konsularische Bescheinigung) bei der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Tegucigalpa während der Öffnungszeiten (Mo-Fr von 9:00 bis 11:30 Uhr) erhalten. Bitte kontaktieren Sie die Botschaft vorab um einen Termin zu vereinbaren. Sie können die amtliche Bestätigung auch beim Honorarkonsul in San Pedro Sula beantragen.

Viele Rentenversicherungsträger akzeptieren auch die Bestätigung der Unterschrift durch eine andere amtliche Stelle in Honduras (z.B. Notar, etc.). Bitte klären Sie mit Ihrem Rentenversicherungsträger direkt ab, welche andere Stelle die Bestätigung ebenfalls vornehmen kann.

Was kostet die Bestätigung der Unterschrift?

Die Bestätigung der Unterschrift durch die Deutsche Botschaft in Bezug auf gesetzliche Renten kostenfrei.

In allen anderen Fällen (z.B. betriebliche Altersvorsorge, private Rentenversicherungen) ist die konsularische Bescheinigung kostenpflichtig.

Die Höhe der Kosten für eine Bestätigung bei einer anderen amtlichen Stelle (z.B. bei einem honduranischem Notar) kann abweichen. Näheres erfragen Sie bitte direkt bei der entsprechenden amtlichen Stelle.

Besteuerung von Renten

Seit dem 1. Januar 2005 gelten neue Bestimmungen zur Besteuerung von Renten. Dies betrifft auch Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland.

Das Finanzamt Neubrandenburg (Rentenempfänger im Ausland - RiA) ist in Deutschland das einzige Finanzamt, das zentral für alle zuständig ist, die im Ausland leben und aus Deutschland nur Renten beziehen. Bei weiteren Einkünften kann ein anderes Finanzamt zuständig sein.

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter

www.finanzamt-rente-im-ausland.de

Das zuständige Finanzamt Neubrandenburg fordert Sie in der Regel jährlich auf, eine Bescheinigung zu übersenden, in der sämtliche Einkünfte und die honduranische Rente angegeben werden müssen.

Wer kann die Bescheinigung ausstellen?

Sie können die amtliche Bestätigung (konsularische Bescheinigung) an der Botschaft Tegucigalpa oder beim Honorarkonsul in San Pedro Sula erhalten. Bitte setzen Sie sich zwecks Terminvereinbarung direkt mit der Botschaft in Verbindung

Welche Unterlagen muss ich zum Termin mitbringen?

- Aktuelles gültiges Ausweisdokument

- Ausgedruckter und ausgefüllter Bescheinigungsvordruck

- Gebühr

Was kostet die Bescheinigung?

Die amtliche Bestätigung (konsularische Bescheinigung) durch die Deutsche Botschaft Tegucigalpa ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beläuft sich auf EUR 34,07 und ist zahlbar in bar in HNL zum gültigen Umrechnungskurs der Deutschen Botschaft Tegucigalpa.


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