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Ausweisdokumente für Personen über 18 Jahren
Reisepässe, © @GKSP/Canva.com
Hier finden Sie Informationen für die Beantragung eines deutschen Reisepasses oder eines deutschen Personalausweises.
Allgemeine Informationen
Pässe und Personalausweise können nur persönlich und mit Termin beantragt werden. Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei der deutschen Auslandsvertretung. Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich per E-Mail (montags - freitags zwischen 09:00 und 11:45 Uhr).
Bitte teilen Sie uns bei der Terminanfrage Ihren Terminwunsch, Ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum mit.
Ohne vorherige Terminvereinbarung kann die Botschaft keinen Zutritt gewähren.
Die Botschaft Tegucigalpa ist nur zuständig wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Honduras haben und kein melderechtlicher Wohnsitz in Deutschland besteht.
In Ausnahmefällen kann die Botschaft Tegucigalpa auch Anträge von Personen mit Wohnsitz ausserhalb des Amtsbezirkes der Botschaft annehmen. In diesen Fällen muss die Botschaft einen Unzuständigkeitszuschlag erheben und die Bearbeitungszeit kann sich um einige Tage verzögern.
Bearbeitungsdauer, Gültigkeit
Die Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises nimmt in der Regel zehn bis zwölf Wochen ab Antragstellung in Anspruch, da die Dokumente in Deutschland hergestellt und nach Honduras gesandt werden müssen. Die Gültigkeit des Reisepasses bzw. Personalausweises für Personen ab 24 Jahren beträgt 10 Jahre, für Personen unter 24 Jahren 6 Jahre.
Reisepässe können auch im Expressverfahren bestellt werden. In diesem Fall beträgt die Bearbeitungszeit ca. vier bis sechs Wochen. Es fallen zusätzliche Gebühren an.
In Notfällen kann die Botschaft gegebenenfalls auch kurzfristig einen vorläufigen Reisepass oder einen Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen.
Online-Ausweisfunktion des Personalausweises
Alle Personalausweise sind mit einem Chip ausgestattet. Dadurch kann der Ausweis auch online verwendet werden. Weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion können Sie hier nachlesen: Personalausweisportal
Vorzulegende Unterlagen
Bitte legen Sie folgende Unterlagen im Original vor:
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- ein aktuelles biometrisches Passfoto (Bitte beachten Sie die Kriterien.)
- bisheriger Reisepass bzw. Personalausweis (bei Verlust/Diebstahl: Verlustanzeige der honduranischen Polizei)
- aktueller Adressnachweis (z.B, Strom-, Internet-, Telefonrechnung)
- falls Ihr letzter Wohnsitz in Deutschland war oder ein deutscher Wohnsitz in einem der Ausweisdokumente eingetragen ist: Abmeldebestätigung des Wohnsitzes in Deutschland
- Geburtsurkunde
- Ihre deutsche Geburtsurkunde
- Wenn Sie nicht in Deutschland geboren wurden und Ihre Geburt nicht im deutschen Personenstandsregister eingetragen wurde: Ihre ausländische Geburtsurkunde
- ggf. Nachweis über die Namensführung nach deutschem Recht (Namensbescheinigung, deutsche Heiratsurkunde)
- bei bei deutsch-honduranischen Mehrstaatern die vor dem 01.09.1986 geboren wurden: Erklärung über die effektive Staatsangehörigkeit
- Heiratsurkunde, falls sich Ihr Name durch Eheschließung geändert hat, ggf. sonstiger Nachweis über Namensänderung
- ggf. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (z. B. Staatsangehörigkeit der Eltern, Staatsangehörigkeitsausweis, Einbürgerungsurkunde, Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung, bei Spätaussiedlern: Bescheinigung nach § 15 BVFG)
- ggf. Nachweis über den Nichterwerb der honduranischen Staatsangehörigkeit (z.B. durch gültigen Aufenthaltstitel oder gültiges Visum)
- ggf. Nachweis über den Erwerb eines Doktortitels, sofern dieser in das Ausweisdokument eingetragen werden soll
Zur Antragstellung müssen grundsätzlich alle Dokumente vorgelegt werden, auch wenn bereits ein Ausweisdokument ausgestellt wurde.
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein. Unvollständige Anträge können erst bei Vorlage aller erforderlicher Unterlagen abschließend bearbeitet werden können.
Falls Urkunden nicht in der EU ausgestellt wurden, müssen sie in der Regel mit einer Echtheitsbestätigung (Haager Apostille bzw. Legalisation) oder in der Form einer internationalen Urkunde gemäß CIEC-Übereinkommen vorgelegt werden.
Fremdsprachliche Urkunden müssen mit einer Übersetzung ins Deutsche durch einen vereidigten Übersetzer vorgelegt werden (Ausnahme: Urkunden auf Spanisch, Englisch oder Französisch).
Gebühren
GEBÜHREN |
MIT Wohnsitz im Amtsbezirk und in Deutschland abgemeldet |
OHNE Wohnsitz im Amtsbezirk oder in Deutschland noch gemeldet |
Reisepass ab 24 Jahre |
101,00 € |
171,00 € |
Reisepass unter 24 Jahre |
68,50 € |
106,00 € |
Zuschlag für Expressverfahren Reisepass |
32,00 € |
32,00 € |
Zuschlag für 48-Seiten-Pass |
22,00 € |
22,00 € |
Personalausweis ab 24 Jahre |
67,00 € |
80,00 € |
Personalausweis unter 24 Jahre |
52,80 € |
66,00 € |
vorläufiger Reisepass |
70,00 € |
96,00 € |
Wohnsitzänderung |
gebührenfrei |
nicht möglich |
Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland |
52,00 € |
|
eID-Karte | 37,00€ |
Abholung
Das Ausweisdokument kann montags bis freitags zwischen 09:00 und 11:45 in der Botschaft in Tegucigalpa persönlich abgeholt werden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Wir informieren Sie per E-Mail wenn das Ausweisdokument zur Abholung bereit liegt.
Falls Ihr altes Ausweisdokument bei Antragstellung noch nicht entwertet wurde, müssen Sie es noch einmal bei der Abholung vorlegen.
Ausweisdokumente können auch beim Honorarkonsul in San Pedro Sula ausgehändigt werden.
Eine postalische Übersendung des Ausweisdokuments ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie unbedingt die Fotomustertafel.
Der Botschaft ist folgendes Fotostudio bekannt, dass in der Lage ist biometrische Fotos anzufertigen:
Estudio Fotográfico Mario Trejo
Col. Palmira, Ave. Juan Lindo, Contiguo de la Farmacia Palmira
E-Mail: mariotrejo.tgu@gmail.com
Tel: 2221-0883 / Cel: 32395503
Tegucigalpa
Die Botschaft kann keine Gewähr für die Eignung der Fotos des oben genannten Fotografen geben. Es handelt sich um eine unverbindliche Information der Botschaft. Sie können Passfotos auch bei anderen Fotografen anfertigen lassen.
Bitte prüfen Sie stets selbst, ob die Fotos den Vorgaben der Fotomustertafel entsprechen.Falls bei Antragstellung ein Foto vorgelegt wird, dass nicht den Vorgaben entspricht kann der Antrag in der Regel nicht entgegengenommen werden und Sie müssen einen neuen Termin für eine erneute persönliche Vorsprache vereinbaren.
Die bevollmächtigte Person muss eine eigenhändig unterschriebene Vollmacht und ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.
Personen die vor dem 01.09.1986 geboren wurden und mehrere Staatangehörigkeiten besitzen müssen ggf. eine Zusatzerklärung zur effektiven Staatsangehörigkeit abgeben.