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Ausweisdokumente für Personen unter 18 Jahren
Reisepässe, © @GKSP/Canva.com
Hier finden Sie Informationen für die Beantragung eines deutschen Reisepasses oder eines deutschen Personalausweises.
Allgemeine Informationen
Pässe und Personalausweise können nur persönlich (Kind zusammen mit den personensorgeberechtigten Elternteilen) und mit Termin beantragt werden. Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei der deutschen Auslandsvertretung. Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich per E-Mail (montags - freitags zwischen 09:00 und 11:45 Uhr).
Bitte teilen Sie uns bei der Terminanfrage Ihren Terminwunsch, den vollständigen Namen und das Geburtsdatum des Kindes mit.
Ohne vorherige Terminvereinbarung kann die Botschaft keinen Zutritt gewähren.
Klärung der Namensführung des Kindes - Namenserklärung
Vor der Erstausstellung eines Ausweises für Minderjährige ist ggf. die Abgabe einer Namenserklärung nach deutschem Recht oder die Beantragung der Nachbeurkundung der Geburt in ein deutsches Personenstandsregister erforderlich.
Bitte kontaktieren Sie die Botschaft in diesem Fall vorab per E-Mail um weitere Informationen zu erhalten.
Antragsberechtigung - Ausweisdokumente für Kinder
Für Kinder können ab Geburt ein Personalausweis und/oder ein Reisepass beantragt werden. Für Kinder unter 18 Jahren muss die Beantragung durch die Sorgeberechtigten erfolgen. Auch das Kind muss persönlich anwesend sein. Einen Personalausweis kann ein Kind bereits ab 16 Jahren allein ohne Zustimmung und Vorsprache der gesetzlichen Vertreter beantragen.
Sollte nur ein Elternteil/Sorgeberechtigter zur Antragstellung persönlich vorsprechen können, muss der andere Elternteil/Sorgeberechtigte seine Zustimmung zur Ausstellung des Passes bei einem deutschen Notar, einem deutschen Bürgeramt oder bei einer deutschen Auslandsvertretung erteilen. Diese Zustimmungserklärung muss im Original zusammen mit einer beglaubigten Kopie des Passes oder Personalausweises des betreffenden Elternteils/Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
Das alleinige Antragsrecht nur eines Elternteils oder eine Vormundschaft ist nachzuweisen, z. B.: Sterbeurkunde des anderen Elternteils, gerichtliche Sorgerechts– oder Vormundschaftsentscheidung, Entscheidung über die „patria potestad“ oder familiengerichtliche Genehmigung zur Ausweisbeantragung nur durch den betreuenden Elternteil. Lediglich die „guarda y custodia“ ist zur alleinigen Antragstellung nicht ausreichend.
Online-Funktion des Personalausweises
Alle Personalausweise sind mit einem Chip ausgestattet. Ab 16 Jahren kann die Online-Ausweisfunktion des Ausweises zur Nutzung aktiviert werden. Weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion können Sie auf dem Personalausweisportal nachlesen.
Bearbeitungsdauer und Gültigkeit
Die Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises nimmt in der Regel zehn bis zwöf Wochen ab Antragstellung in Anspruch, da die Dokumente in Deutschland hergestellt und nach Honduras gesandt werden müssen.
Die Gültigkeit des Reisepasses bzw. Personalausweises für Personen unter 24 Jahren beträgt 6 Jahre.
Reisepässe können auch im Expressverfahren bestellt werden. In diesem Fall beträgt die Bearbeitungszeit ca. vier bis sechs Wochen. Es fallen zusätzliche Gebühren an.
In Notfällen kann die Botschaft gegebenenfalls auch kurzfristig einen vorläufigen Reisepass oder einen Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen.
Zuständigkeit
Die Botschaft Tegucigalpa ist nur zuständig wenn das Kind seinen Wohnsitz in Honduras hat und kein melderechtlicher Wohnsitz in Deutschland besteht.
In Ausnahmefällen kann die Botschaft Tegucigalpa auch Anträge von Personen mit Wohnsitz außerhalb des Amtsbezirkes der Botschaft annehmen. In diesen Fällen muss die Botschaft einen Unzuständigkeitszuschlag erheben und die Bearbeitungszeit kann sich um einige Tage verzögern.
Vorzulegende Unterlagen
Bitte legen Sie folgende Unterlagen im Original vor:
- vollständig ausgefülltes und von allen Sorgeberechtigten unterschriebenes Antragsformular
- ein aktuelles biometrisches Passfoto (Bitte beachten Sie die Kriterien.)
- falls zutreffend: bisheriger Reisepass/ Personalausweis/ Kinderreisepass des Kindes (bei Verlust/Diebstahl: Verlustanzeige)
- aktueller Adressnachweis eines Elternteils / Sorgeberechtigten (z.B, Strom-, Internet-, Telefonrechnung)
- deutsche und ausländische Reisepässe oder Personalausweise beider Eltern / Sorgeberechtigten
- falls letzter Wohnsitz in Deutschland war oder ein deutscher Wohnsitz in einem der Ausweisdokumente eingetragen ist: Abmeldebestätigung des Wohnsitzes in Deutschland
- Geburtsurkunde
- deutsche Geburtsurkunde des Kindes (falls Sie nicht im Besitz der deutschen Geburtsurkunde Ihres Kindes sind, können Sie diese über die Internetseite des deutschen Standesamts bestellen, bei dem die Geburt Ihres Kindes beurkundet wurde)
- Wenn das Kind nicht in Deutschland geboren wurde und seine Geburt nicht im deutschen Personenstandsregister eingetragen wurde: ausländische Geburtsurkunde des Kindes (ggf. mit Apostille)
- Bei Geburt in Honduras ist immer auch die „Certificación de acta de nacimiento“ mit Apostille vorzulegen.
- ggf. Nachweis über die Namensführung nach deutschem Recht (Namensbescheinigung).
- ggf. Nachweis über Sorgerecht.
- ggf. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (z. B. Staatsangehörigkeit der Eltern, Staatsangehörigkeitsausweis, Einbürgerungsurkunde, Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung, bei Spätaussiedlern: Bescheinigung nach § 15 BVFG)
- ggf. Nachweis über den Nichterwerb der honduranischen Staatsangehörigkeit (z.B. durch gültigen Aufenthaltstitel oder gültiges Visum)
- falls zutreffend: Heiratsurkunde der Eltern (ggf. mit Apostille).
Zur Antragstellung müssen grundsätzlich alle Dokumente im Original vorgelegt werden, auch wenn bereits ein Ausweisdokument ausgestellt wurde.
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein. Unvollständige Anträge können erst bei Vorlage aller erforderlicher Unterlagen abschließend bearbeitet werden können.
Falls Urkunden nicht in der EU ausgestellt wurden, müssen sie in der Regel mit einer Echtheitsbestätigung (Haager Apostille bzw. Legalisation) oder in der Form einer internationalen Urkunde gemäß CIEC-Übereinkommen vorgelegt werden.
Fremdsprachliche Urkunden müssen mit einer Übersetzung ins Deutsche durch einen vereidigten Übersetzer vorgelegt werden (Ausnahme: Urkunden auf Spanisch, Englisch oder Französisch).
Gebühren
GEBÜHREN |
MIT Wohnsitz im Amtsbezirk und in Deutschland abgemeldet |
OHNE Wohnsitz im Amtsbezirk oder in Deutschland noch gemeldet |
Reisepass unter 24 Jahren |
68,50 € |
106,00 € |
Zuschlag für Expressverfahren Reisepass |
32,00 € |
32,00 € |
Zuschlag für 48-Seiten-Pass |
22,00 € |
22,00 € |
Personalausweis unter 24 Jahre |
52,80 € |
66,00 € |
vorläufiger Reisepass |
70,00 € |
96,00 € |
Wohnsitzänderung |
gebührenfrei |
nicht möglich |
Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland |
52,00 € |
|
eID-Karte | 37,00€ |
Abholung
Das Ausweisdokument kann montags bis freitags zwischen 09:00 und 11:45 in der Botschaft in Tegucigalpa persönlich abgeholt werden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Wir informieren Sie per E-Mail wenn das Ausweisdokument zur Abholung bereit liegt.
Falls das alte Ausweisdokument bei Antragstellung noch nicht entwertet wurde, müssen Sie es noch einmal bei der Abholung vorlegen.
Ausweisdokumente können auch beim Honorarkonsul in San Pedro Sula ausgehändigt werden.
Eine postalische Übersendung von Ausweisdokumenten ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie unbedingt die Fotomustertafel.
Der Botschaft ist folgendes Fotostudio bekannt, dass in der Lage ist biometrische Fotos anzufertigen:
Estudio Fotográfico Mario Trejo
Col. Palmira, Ave. Juan Lindo, Contiguo de la Farmacia Palmira, Tegucigalpa
E-Mail: mariotrejo.tgu@gmail.com
Tel: 2221-0883 / Cel: 32395503
Die Botschaft kann keine Gewähr für die Eignung der Fotos des oben genannten Fotografen geben. Es handelt sich um eine unverbindliche Information der Botschaft. Sie können Passfotos auch bei anderen Fotografen anfertigen lassen.
Bitte prüfen Sie stets selbst, ob die Fotos den Vorgaben der Fotomustertafel entsprechen. Falls bei Antragstellung ein Foto vorgelegt wird, dass nicht den Vorgaben entspricht, kann der Antrag in der Regel nicht entgegengenommen werden und Sie müssen einen neuen Termin für eine erneute persönliche Vorsprache vereinbaren.
Die bevollmächtigte Person muss eine eigenhändig unterschriebene Vollmacht und ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.