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Rente
Älteres Ehepaar beim Spaziergang © colourbox.com
Beratung in Rentenangelegenheiten
Die Deutsche Botschaft Tegucigalpa ist nicht dazu befugt, Sie in Rentenangelegenheiten zu beraten.
Allgemeine Informationen zur Rente im Ausland finden Sie (auch auf Spanisch) unter www.deutsche-rentenversicherung.de
Die deutsche Rentenversicherung bietet zudem Beratung zu Ihrem Rentenantrag an.
Abgabe der jährlichen Lebensbescheinigung
Damit Sie auch im Ausland Ihre gesetzliche Rente weiter beziehen können, wird Ihnen automatisch einmal im Jahr ein Formblatt, die sog. „Lebensbescheinigung“, von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger übersandt. Ein Weiterbezug Ihrer Rente ist nur möglich, sofern Sie die beglaubigte Lebensbescheinigung fristgerecht bei Ihrem Rentenversicherungsträger vorlegen.
Hat die rentenberechtigte Person die Lebensbescheinigung nicht rechtzeitig bis Mitte August an den Renten Service der Deutschen Post zurückgesandt, wird Ende August daran erinnert, die Lebensbescheinigung bis Mitte Oktober vorzulegen.
Die Lebensbescheinigung muss bis spätestens Anfang Oktober bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger vorliegen.
Die Übersendung kann sowohl postalisch direkt durch den Rentenempfänger als auch digital durch die Botschaft in Tegucigalpa erfolgen.
Wann werden die Lebensbescheinigungen versandt?
Lebensbescheinigungen werden i.d.R. bis zum Sommer eines jeden Jahres versandt (abhängig von der jeweiligen Rentenversicherung).
Sollten rentenberechtigte Personen bis Ende Juli kein Formblatt der Lebensbescheinigung erhalten haben, können Ersatz-Vordrucke direkt beim Renten Service auf der Homepage in verschiedenen Sprachen heruntergeladen werden:
Wer kann die Unterschrift auf der Lebensbescheinigung bestätigen?
Wie Sie aus dem Formblatt Teil B entnehmen können, sind folgende Stellen zur Bestätigung der Unterschrift berechtigt:
Botschaften, Konsulate, Behörden, Stadtverwaltung, Rentenversicherungsträger, Krankenkassen, Krankenhäuser, Geldinstitut, Rotes Kreuz, Pfarramt, Rabbinat, Notar, Poliklinik.
Gerne können Sie können amtliche Bestätigung (konsularische Bescheinigung) bei der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Tegucigalpa während der Öffnungszeiten (Mo-Fr von 9:00 bis 11:30 Uhr) erhalten. Bitte kontaktieren Sie die Botschaft über unser Kontaktformular vorab um einen Termin zu vereinbaren.
Auch unser Honorkonsul in San Pedro Sula kann Ihnen die amtliche Bestätigung ausstellen. Bitte kontaktieren Sie den Honorarkonsul direkt, um vorab einen Termin bei ihm zu vereinbaren. Die Kontaktinformationen finden Sie hier.
Was kostet die Bestätigung der Unterschrift?
Die Bestätigung der Unterschrift durch die Deutsche Botschaft in Bezug auf gesetzliche Renten ist kostenfrei.
In allen anderen Fällen (z.B. betriebliche Altersvorsorge, private Rentenversicherungen) ist die konsularische Bescheinigung kostenpflichtig.
Die Höhe der Kosten für eine Bestätigung bei einer anderen amtlichen Stelle (z.B. bei einem honduranischem Notar) kann abweichen. Näheres erfragen Sie bitte direkt bei der entsprechenden amtlichen Stelle.
NEU: Digitaler Lebensnachweis
Seit 2026 bietet die deutsche Rentenversicherung weltweit den digitalen Lebensnachweis an.
Der „Digitale Lebensnachweis“, kurz: DLN, bietet die Möglichkeit, den Lebensnachweis digital mit einem Smartphone oder Tablet zu erbringen. Rentenberechtigte Personen weltweit erhalten zusammen mit der Anpassungsmitteilung über die neue Rentenhöhe das Formblatt „Lebensbescheinigung“ sowie ein zusätzliches Schreiben „Digitaler Lebensnachweis“. Dieses enthält einen persönlichen QR-Code zum Scannen mit dem Smartphone oder Tablet. Der QR-Code leitet direkt zum Identifikationsverfahren mit der POSTIDENT App weiter. Die App, welche im Vorfeld herunterzuladen ist, steht in deutscher, englischer, französischer, italienischer, polnischer, portugiesischer, spanischer und türkischer Sprache zur Verfügung. Die Nutzung des Verfahrens ist 24 Stunden an 7 Tagen die Woche und an Feiertagen möglich.
Rentenberechtigte Personen registrieren sich in der Anmeldemaske der App mit ihrem Vornamen, Nachnamen und ihrer E-Mail-Adresse, um am digitalen Lebensnachweis teilnehmen zu können. Der Identifizierungsprozess wird gestartet und die 12-stellige Vorgangsnummer angezeigt. Andere Personen (außer die rentenberechtigte Person selbst) sind nicht zur Teilnahme berechtigt.
- Die App führt die rentenberechtigte Person durch den Prozess:
- Fotografieren der Vorder- und Rückseite des amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein)
- Erstellen einer kurzen Videosequenz vom verwendeten Ausweisdokument direkt in der App Erstellen einer Videosequenz des Gesichts direkt in der App
- Hochladen der Daten (Fotos / Videos) in der App
- Nach Prüfung der übermittelten Daten durch POSTIDENT erhält die rentenberechtigte Person eine Rückmeldung per E-Mail. Die Identifikation ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die teilnehmende Person eine abschließende Bestätigung per E-Mail erhalten hat.
Weitere Informationen zum DLN können dem folgenden Link entnommen werden: www.rentenservice.de/DLN
Besteuerung von Renten
Seit dem 1. Januar 2005 gelten neue Bestimmungen zur Besteuerung von Renten. Dies betrifft auch Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland.
Das Finanzamt Neubrandenburg (Rentenempfänger im Ausland - RiA) ist in Deutschland das einzige Finanzamt, das zentral für alle zuständig ist, die im Ausland leben und aus Deutschland nur Renten beziehen. Bei weiteren Einkünften kann ein anderes Finanzamt zuständig sein.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter
www.finanzamt-rente-im-ausland.de
Das zuständige Finanzamt Neubrandenburg fordert Sie in der Regel jährlich auf, eine Bescheinigung zu übersenden, in der sämtliche Einkünfte und die honduranische Rente angegeben werden müssen.
Wer kann die Bescheinigung ausstellen?
Sie können die amtliche Bestätigung (konsularische Bescheinigung) an der Botschaft Tegucigalpa erhalten. Bitte setzen Sie sich zwecks Terminvereinbarung direkt mit der Botschaft in Verbindung über unser Kontaktformular.
Welche Unterlagen muss ich zum Termin mitbringen?
- Aktuelles gültiges Ausweisdokument
- Ausgedruckter und ausgefüllter Bescheinigungsvordruck
- Gebühr
Was kostet die Bescheinigung?
Die amtliche Bestätigung (konsularische Bescheinigung) durch die Deutsche Botschaft Tegucigalpa ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beläuft sich auf EUR 36,00 und ist zahlbar in bar in HNL zum gültigen Umrechnungskurs der Deutschen Botschaft Tegucigalpa.