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Führungszeugnis

Jemand zeigt mit dem Finger auf ein erweitertes Führungszeugnis

Führungszeugnis © Stephan Jansen/dpa

30.10.2025 - Artikel

Die für die Ausstellung von Führungszeugnissen zuständige Behörde ist das Bundesamt für Justiz (BfJ). Ausführliche Informationen zur Beantragung eines Führungszeugnisses (mit Apostille) aus dem Ausland sowie das erforderliche Antragsformular in deutscher, englischer und französischer Sprache finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Justiz.

Für den Antrag ist die Beglaubigung Ihrer Unterschrift erforderlich. Hierfür können Sie gerne einen individuellen Termin über unser Kontaktformular anfragen:

Die Gebühr für die Unterschriftbeglaubigung auf dem Antragsformular für ein Führungszeugnis beläuft sich auf 36,00 €, welche in bar und in Lempira zum aktuellen Kurs der Deutschen Botschaft in Tegucigalpa, der vom offiziellen Wechselkurs abweichen kann, zu entrichten ist.

Zu Ihrem Termin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • ausgefülltes aber noch nicht unterschriebenes Antragsformular
  • gültigen, amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Reisepass, Personalausweis).
  • Gebühr

Bitte achten Sie darauf, dass zwingend eine ausländische Adresse auf dem Antragsformular im Feld „Absender“ angegeben werden muss, da dieses Formular ausschließlich für die Beantragung aus dem Ausland zugelassen ist. Zusätzlich ist es ratsam, Ihre Erreichbarkeiten (z.B.: E-Mail-Adresse) auf dem Formular zu notieren. Sollten Sie noch eine postalische Adresse in Deutschland haben, so bitten wir Sie, diese unbedingt auch auf dem Formular anzugeben.

Hinweis! Neues Antragsverfahren für Führungszeugnisse mit Apostille durch das BfAA seit dem 16.12.2024

Sollten Sie eine Apostille für das Führungszeugnis benötigen (was für die Vorlage bei honduranischen Behörden notwendig ist) ist dafür das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (Referat Apostillen und Forderungsmanagement, Kirchhofstraße 1-2, 14776 Brandenburg an der Havel) – kurz: BfAA – zuständig.

  1. Die Apostille muss vor der Beantragung des Führungszeugnisses online über das Online-Datenformular beantragt und die anfallenden Gebühren von 25 Euro beglichen werden. Sie erhalten daraufhin eine Antragsnummer des BfAA.
  2. Diese Antragsnummer soll auf dem Formular zur Beantragung des Führungszeugnisses beim BfJ angegeben wird.
  3. Hierauf folgt die Beglaubigung Ihrer Unterschrift auf dem Formular, wie bereits oben beschrieben, in der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft Tegucigalpa gegen Gebühr.
  4. Das beglaubigte Antragsformular ist nach der Unterschriftsbeglaubigung von Ihnen an das Bundesamt für Justiz zu übersenden. Für eine möglichst schnelle Übersendung empfiehlt sich die Beauftragung eines Kurierdiensts.
  5. Das BfJ stellt gegen eine Gebühr von 13 € ein Führungszeugnis aus und leitet dieses zur Apostillierung an das BfAA selbstständig weiter.
  6. Das BfAA bringt die Apostille an und verschickt das fertige Führungszeugnis (ggf. mit Apostille) entweder an die angegebene deutsche Adresse oder an die zuständige deutsche Auslandsvertretung.

Weitere Informationen hierzu sowie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung von Führungszeugnissen mit Apostille aus dem Ausland finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Justiz.

Zur Veranschaulichung des neuen Antragsverfahrens beachten Sie bitte auch das entsprechende Schaubild des BfJ zur Antragstellung aus dem Ausland.

Bitte beachten Sie zusätzlich, dass das Antragsformular nicht durch die Auslandsvertretungen an das Bundesamt für Justiz gesendet werden kann. Auch kann bei der Auslandsvertretung nicht die Gebühr in Höhe von 13 € für die Ausstellung des Führungszeugnisses eingezahlt werden.

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