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Internationaler Urkundenverkehr/Apostille
حاشية تصديق © BFAA
Allgemeines zur Apostille
Mit der Apostille wird die Echtheit der Unterschrift und ggf. des Siegels des Unterzeichners sowie dessen Befugnis zur Ausstellung einer Urkunde bestätigt. Die zugrundeliegende Urkunde muss hierfür im Original vorgelegt werden.
Seit dem 30.09.2004 gilt das Haager Apostillen-Übereinkommen für die Bundesrepublik Deutschland im Verhältnis zu Honduras. Seit dem dürfen als Echtheitsnachweis nur die sogenannte Apostille verlangt werden, die von der zuständigen honduranischen Behörde erteilt wird.
Umgekehrt können deutsche öffentliche Urkunden zur Verwendung in Honduras seit dem 30.09.2004 ausschließlich von den zuständigen deutschen Behörden in Deutschland mit einer Apostille als Echtheitsnachweis versehen werden.
Eine Beteiligung der deutschen Botschaft oder eines deutschen Honorarkonsuls in den Regionen ist nicht gegeben.
Apostilleverfahren bei honduranischen Urkunden zur Vorlage in Deutschland
Zuständige Behörde für die Ausstellung von Apostillen für honduranische Urkunden ist die Secretaría de Relaciones Exteriores y Cooperación Internacional (SRECI). Die von Honduras ausgestellte e-Apostille wird von Deutschland nicht anerkannt. Bitte weisen Sie bei Ihrem Antrag auf Ausstellung einer Apostille darauf hin, dass diese für eine Verwendung in Deutschland benötigt wird. Zudem achten Sie bitte darauf, dass auf der Vorbeglaubigung „Auténtica“ auf dem unteren Rand des Blattes ein zusätzlicher Stempel „Apostilla“ angebracht werden muss, in welchen handschriftlich die jeweilige Nummer der Apostille durch den oder die Mitarbeitende der SRECI eingetragen werden muss. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Secretaría de Relaciones Exteriores y Cooperación Internacional oder schauen Sie im Online-Portal.
Apostilleverfahren bei deutschen Urkunden zur Vorlage in Honduras
Für deutsche Urkunden wird die Apostille von einer dazu bestimmten deutschen Behörde in Deutschland ausgestellt. Die ausstellende Behörde der Urkunde kann in der Regel Auskunft geben welche Behörde für die Apostille zuständig ist. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts.