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Schengen-Visa

16.11.2023 - Artikel

Für kurzfristige Aufenthalte bis zu maximal 90 Tagen benötigen honduranische Staatsangehörige kein Einreisevisum.

Schengen Visum
Schengen Visum © colourbox

Visumfreie Einreise für honduranische Staatsangehörige

Für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen (ohne Aufnahme einer Erwerbstätigkeit) gilt das „Schengener Abkommen“. Folgende Staaten wenden dieses Abkommen voll an: Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Luxemburg, Norwegen, Niederlande, Portugal, Schweden, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Malta sowie die Schweiz und Lichtenstein.

Honduranische Staatsangehörige können sich zu touristischen Reisezwecken visafrei bis zu 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen in den Schengener Staaten aufhalten (z. B. Besuch von Freunden/Familie/usw., Sprachkursen, Tourismus, Geschäftsreisen).

Bei der Prüfung der Dauer früherer und geplanter Aufenthalte findet seit 2013 die sogenannte Rückwärtsrechnung Anwendung. Das bedeutet, dass der zurückliegende Zeitraum von 180 Tagen betrachtet wird, in dem sich Drittstaatsangehörige bis zu 90 Tage im Schengen-Gebiet aufhalten dürfen. Wichtig ist, dass sowohl der Tag der Einreise als auch der Tag der Ausreise in den 90-Tage-Zeitraum einbezogen werden.

Einen Aufenthalts-Rechner finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission. Hier können Sie die bisherigen Aufenthaltsdaten eingeben und überprüfen, ob, wann und für wie lange eine erneute Einreise möglich ist.

Sie können die Binnengrenzen zwischen den Schengener Staaten ohne Kontrollen überschreiten.

Wenn Sie eine andere Staatsangehörigkeit haben und nicht wissen, ob Sie ein Visum benötigen, informieren Sie sich bitte auf der Interseite des Auswärtigen Amts.

Wo muss ich mein Visum beantragen?

Schengen-Visa können werktags nach vorheriger Terminvereinbarung im Konsulat der deutschen Botschaft beantragt werden. Termine können ausschließlich über das Kontaktformular der Botschaft vereinbart werden. Eine unmittelbar bevorstehende Reise ohne dringenden Reisegrund ist kein Notfall. Schengen-Visa können frühestens 3 Monate vor Reiseantritt beantragt werden.

Die Bearbeitungsdauer beträgt abhängig von der Staatsangehörigkeit des Antragstellers 10 bis 15 Arbeitstage. Die vorzulegenden Antragsunterlagen sind in der nachfolgenden Checkliste aufgeführt.

Der Antrag mit Erklärung wird im Original abgegeben. Da alle anderen Originalunterlagen zurückgegeben werden, sind diese und die Pässe auch in Kopie vorzulegen.

Antrag stellen

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem vorab vereinbarten Termin in der Auslandsvertretung. Bei diesem Termin geben Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen ab, zahlen die Gebühr und beantworten Fragen zur geplanten Reise. Außerdem werden Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke erfasst.

Allgemeine Unterlagen

  • VIDEX-Formular. Wichtig: Wir akzeptieren ausschließlich Antragsformulare im Videx Format. Sollte das korrekte Format nicht vorliegen, behalten wir uns vor, den Antrag nicht anzunehmen.
  • Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG, § 53 Abs. 2 i.V.m. § 41 Abs. 1 Nr. 2 BZRG
  • Aktuelles Farbfoto, weißer Hintergrund (Passfotogröße, nicht älter als 6 Monate). Bitte beachten Sie auch die Fotomustertafel.
  • Erklärung über den Erhalt der Information gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung).
  • Reisepass (min. noch drei Monate gültig nach Beendigung der Reise und mit mindestens zwei freien Seiten) mit Kopie
  • bisherige Reisepässe ohne Kopien
  • bisherige Schengen-Visa im Original mit Kopien
  • Adressnachweis aus Honduras (z.B. Strom- oder Internetrechnung) mit Kopie
  • Gültige honduranische Aufenthaltskarte im Original mit Kopie
  • Flugreservierung in Kopie (Bestätigung der Flugreservierung der Airline, nicht des Reisebüros!)
  • Reisekrankenversicherung (Mindestdeckung 30.000,- Euro OHNE Selbstbeteiligung) in Kopie
  • Gebühr, in LEMPIRAS zum jeweiligen Kurs der Botschaft in bar zu entrichten (90,00 Euro)

Nachweise zu Finanzierung und Verwurzelung

  • Arbeitgebernachweis (mit Angabe der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, des Bruttoverdienstes und der genehmigten Urlaubstage) bzw. aktuelle Schul-/ Studienbescheinigung bei Studenten (Originale mit Kopien)
  • Lohnabrechnungen der letzten drei Monate in Kopie (falls zutreffend)
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate (Spar- und Girokonten, Kreditkarten). Das Guthaben muss erkennbar sein, auch der Name des Kontoinhabers, Festgeldanlagen in Kopie
  • Falls kein bzw. nicht ausreichend eigenes Einkommen vorhanden ist, kann die Finanzierung des Aufenthalts auch durch eine offizielle Verpflichtungserklärung der einladenden Person (abzugeben an der deutschen Ausländerbehörde) nachgewiesen werden.

Nachweise über den Reisezweck

Geschäftsreisen

  • Einladung(en), Hotelreservierung(en), ggf. Messeausweis, Erklärung zur Übernahme der Reisekosten, Kontoauszüge der Firma der letzten drei Monate.

Tourismus

  • Tourbestätigung, Hotelreservierung(en), Flugreservierungen auch von nationalen Flügen (Bestätigung der Flugreservierung der Airline, nicht des Reisebüros!), Zugtickets, Reservierung Mietwagen: beifügen in Kopie.

Besuch von Familie/ Bekannten

  • Verpflichtungserklärung des Einladers und/oder formloses Einladungsschreiben sowie Kopie des Personalausweises des Einladers oder Aufenthaltstitel ausländischer Einlader und aller im Schengen-Raum lebender Verwandter in Kopie.

Sonderfälle

  • minderjährige Antragsteller: es müssen der Antragsteller selbst, sowie mindestens ein Sorgeberechtigter und vorsprechen. Sprechen nicht beide Sorgeberechtigten vor, ist eine einfache Vollmacht mit Ausweiskopie (des abwesenden Elternteil) vorzulegen. Beide Sorgeberechtigte müssen den Antrag unterschreiben. Geburtsurkunde oder Ausweisdokument der Sorgeberechtigten und ggfls. Sorgerechtsnachweis in Kopie müssen vorgelegt werden.
  • Ehepartner von Deutschen oder Europäern mit ECU Aufenthaltserlaubnis (EU-/EWR und schweizerischen Staatsangehörigen): Heiratsurkunde und Passkopie des Ehepartners (Nachweise zu Krankenversicherung, Finanzierung des Aufenthalts und Verwurzelung müssen nicht vorgelegt werden) in Kopie, Flugreservierung für konkret geplante Reise.

Während der Bearbeitung

Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. In der Regel dauert das 10-15 Werktage. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während dieser Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden können. Danach gilt: Es können nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet werden.

Rückgabe des Passes

Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, werden wir Sie per E-Mail informieren. Grundsätzlich holen Sie Ihren Pass selbst ab. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen. Dazu füllen Sie bitte eine Vollmacht aus und geben sie Ihrem Vertreter mit.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid.

Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.
Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums. Das ist die Zeitspanne, in der Ihre Reise stattfinden kann. Außerdem ist die Anzahl der Aufenthaltstage zu sehen. Das ist die Anzahl der Tage, die Sie sich maximal während des Gültigkeitszeitraums im Schengen-Raum aufhalten dürfen. Wir wollen Ihnen eine gewisse Flexibilität bei Ihrer Reise ermöglichen: Damit Sie Ihre Reisedaten bei Bedarf auch kurzfristig verschieben können, ist die Gültigkeit Ihres Visums i.d.R. 15 Tage länger als die Anzahl der Aufenthaltstage.
Die Erteilung eines Schengen-Visums begründet keinen Anspruch auf Einreise. Die endgültige Entscheidung erfolgt bei Einreisekontrolle in das Schengen-Gebiet durch die Grenzpolizei. Es ist möglich, dass die Grenzpolizei Sie bei Einreise neben Ihrem Pass mit dem gültigen Visum auch um Vorlage von Unterlagen bittet, die Auskunft über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes sowie den Krankenversicherungsschutz geben. Sie sollten daher einen Satz Ihrer Visumunterlagen (u. a. Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung) auf die Reise mitnehmen.)

Beschwerden zum Schengen-Visum-Verfahren

Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals, oder den Prozess der Visumantragstellung über das Kontaktformular einreichen.

Wir werden Ihrer Beschwerde nach Eingang nachgehen.

Wichtiger Hinweis: Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums – d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.

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