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Beschaffung von Personenstandsurkunden

Standesamt

Standesamt © dpa

16.10.2026 - Artikel


Deutsche Personenstandsurkunden

Deutsche Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden oder Sterbeurkunden können direkt beim deutschen Standesamt des Geburtsorts/Eheschließungsortes/Ortes der Begründung der Lebenspartnerschaft/Sterbeortes beantragt werden. Oft können sie über die Webseiten der entsprechenden Gemeinden bestellt werden. Die Gemeinden können über https://www.meinestadt.de ausfindig gemacht werden. Eine Beschaffung über die Botschaft ist in der Regel nicht möglich.


Hat die Geburt/Heirat/Begründung der Lebenspartnerschaft/der Sterbefall im Ausland stattgefunden, kann eine deutsche Urkunde nur beantragt werden, sofern eine Nachbeurkundung im deutschen Register erfolgt ist. In diesem Fall ist für die Ausstellung der Urkunde das Standesamt zuständig, das die Nachbeurkundung durchgeführt hat.


Wurde ein Standesfall vom Standesamt I in Berlin beurkundet, können die Urkunden dort direkt bestellt werden:
Standesamt I in Berlin

Die Ausstellung deutscher Personenstandsurkunden ist gebührenpflichtig und ist beim jeweils zuständigen Standesamt direkt zu entrichten. Eine Bezahlung über die Botschaft ist nicht möglich.

Falls Sie die deutsche Personenstandsurkunde zur Vorlage bei einer honduranischen Behörde benötigen, müssen Sie in der Regel außerdem eine Apostille für die Urkunde in Deutschland ausstellen lassen. Mehr Informationen zum Internationalen Urkundenverkehr und den Apostillen finden Sie hier.


Honduranische Personenstandsurkunden

Alle honduranischen Personenstandsurkunden können beim Registro Nacional de Personas (RNP) beantragt werden. Falls Sie die honduranische Personenstandsurkunde zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigen, brauchen Sie in der Regel zudem eine Apostille. Mehr Informationen zum Internationalen Urkundenverkehr und den Apostillen finden Sie hier.

Die Botschaft kann nur in Ausnahmefällen Urkunden aus Honduras beschaffen. Die Beschaffung ist gebührenpflichtig.

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